Metas KI-Modi: Aufnahmen auch ohne LED. Muss die Bundesnetzagentur ihre Bewertung zur Meta-Brille überdenken?
Die Bundesnetzagentur sieht bei Metas Kamerabrillen kein Verbot, weil die Aufnahme-LED Umstehende warne. Meta selbst schreibt jedoch, dass bei KI-Funktionen genau diese LED unter gewissen Umständen aus bleibt. Nachgefragt, teilte die Behörde gegenüber WeSpeakIoT mit, eine Bewertung könne sie dazu derzeit nicht mitteilen.
- Die Bundesnetzagentur hält die Aufnahme-LED von Metas Kamerabrillen für ein ausreichendes Signal an Umstehende und sieht deshalb kein Verbot nach Paragraf 8 TDDDG.
- Metas Grundsatzpapier „Bystander Privacy“ unterscheidet zwei Kameranutzungen: Aufnahmen für die Galerie des Nutzers, bei denen die LED leuchtet, und KI-Funktionen, bei denen sie aus ist.
- Auf Anfrage von WeSpeakIoT erklärt die Bundesnetzagentur, sie habe die angezeigte Ray-Ban Meta Wayfarer Gen 2 nicht in Augenschein genommen und könne eine Bewertung der KI-Funktionen derzeit nicht mitteilen.
Seit dem 12. August 2026 liegt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt eine Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban, Oakley und vier deutsche Händler. Seitdem streiten Bürgerrechtler, Behörden und Hersteller über ein weißes Lämpchen an der Vorderseite eines Brillengestells. Eine Frage stellt dabei niemand: Wann leuchtet es nicht?
Warum sieht die Bundesnetzagentur bislang kein Verbot?
Die Menschenrechtsorganisation HateAid hält den Vertrieb der Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen 2) in Deutschland für strafbar. Sie fordert ein Vertriebsverbot und verbindliche Konstruktionsvorgaben, etwa eine farbliche Kennzeichnung der Kameras.
Grundlage ist Paragraf 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes. Die Norm verbietet Geräte, die als Alltagsgegenstände verkleidet und dazu bestimmt sind, andere unbemerkt zu filmen. Als dafür bestimmt gilt ein Gerät, wenn seine Aufnahmefunktion beim bestimmungsgemäßen Gebrauch für die betroffene Person nicht eindeutig erkennbar ist.
An diesem Satz entscheidet sich alles. Zuständig ist die Bundesnetzagentur, die solche Geräte ohne Gerichtsverfahren verbieten darf. Ein Sprecher erklärte Mitte August der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, bei den bislang geprüften Ray-Ban Meta AI Glasses sehe die Behörde die Voraussetzungen für ein Verbot nicht erfüllt. Entscheidend sei, ob ein unbeteiligter Dritter erkennen könne, dass er aufgezeichnet wird. Ein förmliches Verfahren laufe nicht.
Die gesamte Bewertung hängt damit an einem Bauteil, der LED.
Wann leuchtet die LED der META Brillen und wann nicht?
Meta nennt sie Capture-LED. Sie sitzt vorn am Rahmen, leuchtet weiß und hat keinen Ausschalter. Auf der Produktseite zur Kamerafunktion beschreibt Meta sie als Signal, das anzeigt, dass die Kamera aktiv ist. Auf diese Lesart stützt sich die Behörde.
In seinen eigenen Unterlagen wird Meta genauer. Die Produkt-FAQ vom 7. Juli 2026 koppelt das Signal an einen bestimmten Zweck: Das Lämpchen blinke, wann immer Inhalte für die Galerie des Nutzers aufgenommen werden. Von den KI-Funktionen der Brille, bei denen die Kameras auch genutzt werden, ist hier nicht die Rede.
Deutlicher steht es im Grundsatzpapier „Bystander Privacy“, Meta trennt dort zwei Kameranutzungen. Erstens die aktive Aufnahme, also Fotos und Videos, die der Nutzer speichern und teilen kann – dafür ist das LED-Signal erkennbar.
Zweitens KI-Funktionen, bei denen die Kamera ebenfalls die Umgebung erfasst, damit der Assistent Fragen dazu beantworten kann. Für diese zweite Gruppe an Funktion beschreibt Meta allerdings andere Schutzmaßnahmen, etwa das Entfernen identifizierender Merkmale, bei denen die LED ausgeschaltet ist. Außenstehende erkennen dann also nicht, dass sie gerade aufgenommen werden.
Die Begründung, warum die LED nicht bei jeder Kameranutzung leuchtet, liefert das Papier gleich mit: Blinke die LED zu häufig, gewöhnten sich Menschen daran und würden das Signal übersehen.
Dennoch bleibt die Erkenntnis: Es gibt also doch Aufnahmefunktionen bei denen die LED ausgeschaltet bleibt. Nur dass es sich dabei um Aufnahmen für die KI Funktionen handelt und diese Aufnahmen nicht in der Galerie des Nutzers landen.
Was sagt die Bundesnetzagentur zu den KI-Funktionen?
Bislang hieß es in der Berichterstattung lediglich, dass die Bundesnetzagentur die eingeschaltete LED bei Aufnahmefunktionen für ausreichend halte. Aber nun ist es ja so, dass es offenbar auch Modi gibt, bei denen die Kamera aufzeichnet, die LED aber ausgeschaltet ist.
Und jetzt?
Ich habe bei der Bundesnetzagentur nachgefragt, welche Modelle sie denn eigentlich geprüft hat und wie sie Paragraf 8 in einem Betriebszustand ohne optisches Signal bewertet.
Pressesprecher Matthias Podolski antwortete nur knapp „Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Modelle der Hersteller Ray-Ban und Oakley überprüft, die in Zusammenarbeit mit Meta entwickelt wurden. Eine Inaugenscheinnahme der Ray-Ban Meta Wayfarer Gen 2 hat nicht stattgefunden.“ Und weiter: „Eine Bewertung von KI-Funktionen der Meta Smart Glasses vor dem Hintergrund des § 8 TDDDG kann derzeit nicht mitgeteilt werden.“
Also die Brille, die Hauptbestandteil der aktuellen Strafanzeige ist, scheint von der Bundesnetzagentur bislang noch gar nicht untersucht worden zu sein? Und hat man die KI-Funktionen der Brille komplett ignoriert? Ich glaube nicht. Man scheint hier nur noch nicht kommunizieren zu wollen.
Was geschieht mit den Aufnahmen aus dem KI-Modus?
Nun könnte man sagen „na gut, so lange der Nutzer die Aufnahmen des KI-Modus ohnehin nicht speichern kann, ist es ja ok, dass keine LED die umstehenden Menschen vor einer Aufnahme warnt“. Problem dabei: Die Aufnahmen landen zwar nicht beim Nutzer selbst, aber offenbar doch ganz woanders:
So hatte ich bereits im März 2026 über die Erkenntnisse schwedischer Journalisten berichtet, dass Beschäftigte eines Dienstleisters in Nairobi Aufnahmen aus den Brillen sichten und für das KI-Training nutzen, darunter fanden sich auch intime Alltagsszenen.
Metas Reaktion darauf ist der eigentliche Punkt. Nach zwei Monaten verwies ein Sprecher die recherchierenden schwedischen Redaktionen auf die eigenen Bedingungen: Werde Live AI genutzt, verarbeite man das Material nach den Meta-AI-Nutzungsbedingungen. Damit ordnet Meta die Sichtung durch Dritte selbst einer KI-Funktion zu, also jener Gruppe, für die der Konzern Schutzmaßnahmen bei ausgeschalteter LED beschreibt.
Den Vorgang bestätigt Meta auch gegenüber Engadget: Teile jemand Inhalte mit Meta AI, prüften Dienstleister diese Daten gelegentlich, um das Produkt zu verbessern; man filtere sie zuvor, um identifizierende Informationen fernzuhalten. Fotos und Videos für die Galerie bleiben dagegen auf dem Gerät, solange der Nutzer sie nicht teilt.
Fazit
Es ist also davon auszugehen, dass es eben doch Kamerafunktionen gibt, bei denen Aufnahmen von umstehenden Personen gemacht werden, ohne dass diese erkennen können, dass dies gerade passiert. Wo die Bilder am Ende landen, sollten für die Bewertung keine Rolle spielen.
Sollte die Bundesnetzagentur also ihre bisherige Entscheidung noch einmal überdenken?
Ich denke mit einem einfachen „solange die LED anzeigt, ist alles ok“ ist es mit der Live AI Funktion nicht getan.
Nein. Die Bundesnetzagentur hält Herstellung, Besitz und Vertrieb von Smart Glasses nach derzeitiger Auslegung des Paragrafen 8 TDDDG für zulässig, solange die Aufnahmefunktion für Außenstehende klar erkennbar ist, etwa durch ein optisches Signal. Ein förmliches Verfahren der Behörde läuft nicht, sie beobachtet nach eigenen Angaben den Markt. Getrennt davon prüft die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt nach einer Strafanzeige, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.
Metas Angaben dazu sind uneinheitlich. Die Produktseite beschreibt die Capture-LED als Signal dafür, dass die Kamera aktiv ist. Die Produkt-FAQ koppelt sie an Aufnahmen für die Galerie des Nutzers, und das Grundsatzpapier Bystander Privacy nennt Schutzmaßnahmen für KI-Funktionen, bei denen die LED aus ist. Welche einzelne Funktion in welchem Zustand arbeitet, legt Meta nicht offen.
Das ist offen. Auf Anfrage von WeSpeakIoT erklärte die Behörde, eine Bewertung von KI-Funktionen der Meta Smart Glasses vor dem Hintergrund des Paragrafen 8 TDDDG könne derzeit nicht mitgeteilt werden. Sie teilte zudem mit, sie habe verschiedene Modelle von Ray-Ban und Oakley überprüft, eine Inaugenscheinnahme der Ray-Ban Meta Wayfarer Gen 2, also die körperliche Besichtigung des Geräts, habe jedoch nicht stattgefunden. Ob eine Bewertung der KI-Funktionen existiert, lässt sich aus diesen Auskünften nicht ableiten.
Die Norm verbietet Telekommunikationsanlagen, die als Alltagsgegenstände verkleidet sind und dazu bestimmt sind, Bild oder Ton einer Person unbemerkt aufzunehmen. Als dafür bestimmt gilt eine Anlage insbesondere dann, wenn ihre Aufnahmefunktion beim bestimmungsgemäßen Gebrauch für die betroffene Person nicht eindeutig erkennbar ist. Zuständig für Verbote ist die Bundesnetzagentur.
Anders als Fotos und Videos für die Galerie verbleiben Aufnahmen aus KI-Funktionen nicht auf dem Gerät, sondern werden von Meta gespeichert. Meta bestätigt, dass Dienstleister solche Daten gelegentlich prüfen, um das Produkt zu verbessern, und dass der Konzern sie zuvor filtert. Nach einer Recherche schwedischer Zeitungen sichten Beschäftigte in Nairobi solches Material und beschriften es für das KI-Training.












