Neato-Abschaltung: Vorwerk tauscht Geräte, Italiens Verbraucherschutz ermittelt
Die italienische Verbraucherschutzbehörde AGCM hat ein förmliches Verfahren gegen Vorwerk eröffnet – wegen der Abschaltung der Cloud-Dienste für Neato-Saugroboter. Für die gesamte Branche könnte das Signalwirkung haben. Zwei Tage nach den Hausdurchsuchungen in Italien hat Vorwerk ein freiwilliges Austauschprogramm für betroffene Geräte angekündigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die italienische Kartell- und Verbraucherschutzbehörde AGCM hat ein förmliches Verfahren gegen Vorwerk eröffnet und prüft, ob die Abschaltung der Neato-Cloud-Dienste eine unlautere Geschäftspraxis darstellt – es kam bereits zu Durchsuchungen bei Vorwerk Management und Vorwerk Italia.
- Zwei Tage nach den Durchsuchungen hatte Vorwerk unabhängig davon ein freiwilliges Austauschprogramm angekündigt: Neato-Käufer nach Mai 2023, die Cloud-Funktionen aktiv nutzten, erhalten kostenlos einen Kobold VR7.
- Der Fall ist ein Präzedenzfall für die gesamte IoT-Branche, weil erstmals gerichtlich geprüft wird, ob Hersteller vernetzte Produkte per Cloud-Abschaltung dauerhaft entwerten dürfen.
Was die AGCM konkret untersucht
Am 23. April 2026 gab die AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato), Italiens Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde, ein förmliches Verfahren gegen die Vorwerk-Gruppe bekannt. Grundlage sind Verbraucherbeschwerden aus dem Zeitraum November 2025 bis April 2026. Einen Tag zuvor wurden Räumlichkeiten von Vorwerk Management und Vorwerk Italia durchsucht, unterstützt von einer Spezialeinheit der Guardia di Finanza, der italienischen Finanzpolizei.
Der Vorwurf ist juristisch präzise formuliert: Die Behörde prüft, ob die Deaktivierung der sogenannten Smart Services für Neato-Geräte eine irreführende oder aggressive Geschäftspraxis im Sinne des europäischen Verbraucherrechts darstellt. Konkret geht es darum, ob Vorwerk durch die Abschaltung wesentliche Produkteigenschaften entzogen hat, auf die Käufer beim Kauf vertrauen durften. Ein Gerät, das mit App-Steuerung, Raumkarten und Zeitplänen vermarktet wurde, kann nach der Cloud-Abschaltung nur noch manuell als einfaches Fahrzeug quer durch die Wohnung geschickt werden.
Fünf Jahre versprochen, nach zwei abgeschaltet
Der Hintergrund: Neato Robotics war ein US-amerikanisches Unternehmen, das Vorwerk übernahm und das im Mai 2023 den Betrieb einstellte. Vorwerk hatte damals zugesichert, die Cloud-Infrastruktur noch fünf Jahre weiterzubetreiben. Im Oktober 2025 kündigte Neato die Abschaltung an – nach gerade einmal zwei Jahren. Rund 5.500 Personen unterzeichneten eine Petition, die Vorwerk aufforderte, die Entscheidung zurückzunehmen oder zumindest die Cloud-Software als Open-Source-Lösung freizugeben, damit die Nutzer-Community eigene Lösungen entwickeln kann. Beides geschah nicht.
Diese Details sind für das laufende Verfahren nicht unwichtig. Wenn ein Hersteller fünf Jahre Servicekontinuität zusagt und nach zwei Jahren abschaltet, ist das nicht nur eine Frage des guten Willens, sondern möglicherweise eine des Vertragsrechts.
Das Austauschprogramm kam nach den Durchsuchungen
Zwei Tage nach der AGCM-Aktion am 22. April, hat Vorwerk dann in einer Pressemitteilung ein freiwilliges Austauschprogramm für europäische Kunden angekündigt. Wer einen Neato-Roboter nach Mai 2023 gekauft und die Cloud-Funktionen aktiv genutzt hat, erhält kostenfrei einen aktuellen Kobold VR7. Vorwerk betont ausdrücklich, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschehe.
Ob das freiwillige Austauschprogramm mit den Durchsuchungen in Italien zusammenhängt wird nicht klar und ist zu diesem Zeitpunkt rein spekulativ.
Für WeSpeakIoT-Leser ist dieser Punkt vertraut: Wir haben in unserem Beitrag „Hört auf, Cloudprodukte zu kaufen“ die Neato-Abschaltung bereits als Beispiel dafür angeführt, wie vernetzte Haushaltsgeräte über Nacht vom smarten Helfer zum Elektroschrott werden. Und in „Wer sich auf die Cloud verlässt, ist verlassen“ haben wir das Muster über Neato hinaus beschrieben: Revolv, Bose SoundTouch, Amazon Cloud Cam, Insteon. Die Liste ist lang, die Rechtsgrundlage war bisher dünn.
Warum dieser Fall über Neato hinausgeht
Bisher blieb der Cloud-Kill-Switch weitgehend eine regulatorische Grauzone. Ob es vergleichbare Verfahren in anderen EU-Ländern gibt, ist nicht dokumentiert – was die AGCM-Untersuchung in jedem Fall zu einem bemerkenswerten Vorgang macht: eine europäische Behörde, die die einseitige Abschaltung von Cloud-Diensten erstmals explizit als mögliche unlautere Verbraucherpraxis einordnet und mit Hausdurchsuchungen reagiert. Sollte die Behörde eine unlautere Praxis feststellen, dürfte das Signalwirkung entfalten. Jeder Hersteller vernetzter Geräte, der Cloud-Dienste als Kernfunktion vermarktet, müsste sich fragen, wie lange er diese bereitstellen muss und wie transparent er über geplante Abschaltungen informieren muss.
Das europäische Recht auf Reparatur, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt, adressiert physische Reparierbarkeit: Ersatzteile, Reparierbarkeitsindizes, Herstellerhaftung für Defekte. Die Frage der Software- und Servicelebensdauer ist darin nicht geregelt. Hier klafft eine Lücke, die der Gesetzgeber bisher nicht geschlossen hat.
Was Verbraucher und Hersteller jetzt wissen sollten
Für Neato-Kunden in Europa lohnt ein Blick auf die Neato-Supportseite, wo Vorwerk die genauen Teilnahmebedingungen für das Austauschprogramm veröffentlicht hat.
Für Hersteller vernetzter Geräte ist das Signal klarer: Was als Kundenservice vermarktet wird, kann juristisch Teil des Produktversprechens sein. Und der Zeitpunkt einer Abschaltung, besonders wenn er deutlich vor zugesagten Fristen liegt, kann als Täuschung gewertet werden.
Das Verfahren ist offen. Ob die AGCM eine Sanktion verhängt, einen Vergleich erzwingt oder das Verfahren einstellt, ist nicht absehbar. Aber allein die Tatsache, dass es läuft, dürfte in Rechtsabteilungen von Herstellern vernetzter Produkte quer durch Europa für Aufmerksamkeit sorgen.













